Asbestsanierung
Raus aus dem Haus mit gefährlichen Asbestfasern!
Wer schläft, sündigt nicht. Das gilt im Prinzip auch für den Werkstoff Asbest, der seit 1990 in der Schweiz verboten ist. So lange er in Ruhe gelassen wird oder im Verborgenen bleibt, ist er weitgehend ungefährlich. Doch sobald er bearbeitet oder entfernt werden soll, kann er für die Atemwege gefährliche Fasern freisetzen. Gefahr besteht also bei einer Bad- oder Küchenrenovation, beim Verlegen neuer Bodenplatten, bei Dachausbauten oder Fassadenerneuerungen, bei Brandschutzmassnahmen und Elektrosanierungen. Sollten Sie spezifische Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht unseren Asbest-Spezialisten Sascha Eichholzer zu kontaktieren. |
![]() |
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |